Schon in der Bibel gibt es den ersten Hinweis auf die Ehe. Im Evangelium nach Matthäus, Kapitel 19 steht dazu: „Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“
Das Wort Hochzeit entstammt dem mittelhochdeutschen „hōch(ge)zīt“ und althoch-deutschen (nur im Plural) „thio hōhūn gizīti“, was „das hohe Fest“ bedeutet und später zum Wort „Hochzeitsfeier“ wurde. Das Wort ist mit der älteren Bedeutung seit dem 9. bis ins 17. Jahrhundert, mit der neuen Bedeutung seit dem 15. Jahrhundert belegt.[1]
Das alte germanische Wort "Hîwa" steht für "Heirat" und bedeutet so viel wie Hausstand, Hausgemeinschaft. Die "Ehe" entstammt dem alt- oder mittelhochdeutschen "ewe" oder "ewa", dem "Gesetz". Die Ehe ist also eine Gemeinschaft, die einem Gesetz und somit bestimmten Regeln folgt.[2]
Die Ehe im frühen Mittelalter – die Muntehe
In Europa gab es bis ins frühe Mittelalter verschiedene Eheformen. Eine davon war die Muntehe (Bevormundung, Einwilligung, Erlaubnis), bei der die Frau vom Schutzverhältnis ihrer Sippe in die Sippe des Bräutigams wechselte. Der Bräutigam zahlte dafür den Muntschatz, eine Ablösesumme, die die Sippe der Braut erhielt und der Bräutigam erhielt dafür die Vormundschaft über seine Frau. [3]
Die Trauung im frühen Mittelalter
Die Trauung selbst war eine feierliche, öffentliche und weltliche Zeremonie. Die Übergabe der Braut an den Bräutigam wurde mit einer Reihe ritueller Handlungen besiegelt. Zusammen mit der Braut wurden zum Beispiel Speer, Schwert oder Hut als Zeichen der Schutzgewalt übergeben. Der Bräutigam ergriff dann die Hände der Braut, trat auf ihren Fuß und ummantelte sie. Dann führte der Bräutigam die Braut mit dem sogenannten "Brautlauf" in sein Haus, wo unter Zeugen die "Beschreitung des Ehebettes" stattfand und somit die beiden als verheiratet galten. Als Anerkennung, wohl aber auch als Geschenk für ihre Hingabe, übergab der Bräutigam am "Morgen danach" die "Morgengabe", ein wertvolles Geschenk, an die Braut. [4]
Von Zwangs- zur Konsensehe & die wachsende Rolle der Kirche
Ab dem 10. Jahrhundert wurde es nach und nach üblich, bei Trauungen den kirchlichen Segen einzuholen. Bald entstand daraus ein eigenes Ritual, eine Hochzeitsliturgie und es setzte sich allmählich die rechtlich bindende, sozial absichernde, auf Konsens beruhende Ehe durch. So entstand auch das "Ja-Wort" beider Brautleute bei der Eheschließung. Der Vormund der Braut, der früher die Hochzeit ausgehandelt hatte, wurde überflüssig und aus dem Sippen-Vormund wurde der Trauzeuge. Bis zum frühen 13. Jahrhundert hatte die Kirche ein eigenes Eherecht entwickelt und die Trauung wurde zu einer kirchlichen Angelegenheit. Im Jahr 1225 beschloss das Vierte Laterankonzil, dass Trauungen nur noch von einem Priester vorgenommen werden durften. Wer sich dem widersetzte, dem wurden harte Maßnahmen angedroht. [5]
Martin Luther durchbrach die Hochzeits-Hoheit der Kirche. "Es kann ja niemand leugnen, dass die Ehe ein äußerlich, weltlich Ding ist, wie Kleider und Speise, Haus und Hof weltlicher Oberheit unterworfen", postulierte er 1530 in "Von Ehesachen". Daraufhin wurde die kirchliche Trauung von den jeweiligen Staaten vorgeschrieben, was in protestantischen Ländern schlicht dazu führte, dass die kirchliche Trauung zur Pflicht wurde und damit impliziert wurde, dass eine christliche Segnung zur Ehe dazugehört.
1563 beschloss die katholische Kirche, dass eine wirksame Ehe nur noch in Anwesenheit eines Priesters und zweier Zeugen zustande kommen durfte. Doch die Kirchen unterschieden sich in ihrem Eheverständnis. Für die katholische Kirche galt die Ehe als Sakrament, für die protestantische nicht. Immer deutlicher wurde damit die Notwendigkeit einer unabhängigen Regelung.[6]
Der Staat greift ein
Im 17. Jahrhundert setzte sich dann Humanismus und Aufklärung durch und Freiheit, Verantwortlichkeit und Vernunft wurden neue Ideale. Die Rolle des Staates wandelte sich. Endgültig brach die Französische Revolution mit der Vormacht der Kirche. 1792 wurde die Ehe als Ziviltrauung zunächst in Frankreich festgeschrieben. Nach und nach wurde diese Regelung auch in den Gebieten eingeführt, die die französischen Revolutionstruppen und später Napoleon Bonaparte besetzten. Geistlichen wurde verboten, vor der zivilrechtlichen die kirchliche Trauung vorzunehmen.[7]
Die Zivilehe
Neben der beim Konzil von Trient festgelegten Form der kirchlichen Eheschließung lag mit dem Ehepatent Josephs II. vom 16. Jänner 1783 erstmalig ein System staatlichen Eherechts vor. Die Bestimmungen des Patents wurden in das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von 1811 übernommen. Mit dem Konkordat von 1855 wurden die Eheangelegenheiten jedoch neuerlich an die katholische Kirche übertragen, wodurch wiederum die Kirchengesetze zur Anwendung kamen. Militärische und politische Niederlagen zwangen Kaiser Franz Joseph ab den 1860er Jahren zu einem Abrücken seiner neoabsolutistischen Linie. Im Mai 1868 verabschiedete er zwei Gesetze, die die Ehesachen nach den Vorgaben des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches wieder den weltlichen Gerichten unterstellten. Das Konkordat wurde 1874 formell gekündigt. Das Dollfuß-Schuschnigg-Regime übertrug die Eherechtsangelegenheiten für Katholiken mit dem Konkordat von 1934 neuerlich an die katholische Kirche. Der endgültige Durchbruch der Zivilehe erfolgte in Österreich erst mit dem deutschen Ehegesetz 1938, das nach dem Zweiten Weltkrieg in österreichisches Recht übergeleitet wurde. Seither gilt für alle Ehewerber und Ehewerberinnen ausschließlich das staatliche Eherecht.[8]
In Österreich war die Ehe lange Zeit die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau. Seit 1. Jänner 2018 haben nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes hierzulande auch gleichgeschlechtliche Paare das Recht zu heiraten.