In Österreich wird die Ehe dadurch geschlossen, dass die Verlobten vor dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Konkret fragt der Standesbeamte / die Standesbeamtin die Verlobten in Gegenwart von meinst zwei, manchmal aber auch von einem oder keinem Zeugen einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und spricht nach Bejahung der Frage aus, dass sie rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
Ausgangspunkt für die Anmeldung zur Eheschließung kann jedes Standesamt sein. Dort wird das Aufgebot, die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit, erstellt. Die Bestellung des Aufgebotes und die standesamtliche Trauung selbst können auch in einem anderen, nicht dem Wohnort zugeteilten Standesamt vorgenommen werden.
Es gibt auch die Möglichkeit, die Trauungen außerhalb der Standesämter vorzunehmen. Der Ort muss der Bedeutung der Ehe entsprechen und angemessen sein. Ob eine Trauung an einem anderen Ort stattfinden kann, bestimmt das zuständige Standesamt.
