Hochzeitsbräuche in Zurndorf im Wandel der Zeit

Anekdoten, Bräuche, Geschichten und Wissenswertes rund um den schönsten Tag im Leben

Heiratsantrag & Verlobung

Wenn sich zwei volljährige Menschen das Eheversprechen geben, dann gelten sie als verlobt. Es ist daher grundsätzlich nicht möglich, ohne Verlobung zu heiraten, weil spätestens die Anmeldung beim Standesamt (Bestellung des Aufgebotes) als Verlobung zählt.

Die Verlobung ist daher ein vorläufiges gegenseitiges Versprechen zu heiraten. Das Eheversprechen verpflichtet aber nicht zu einer späteren Eheschließung. Beendet wird die Verlobung durch die Eheschließung, den Rücktritt oder Tod der/des Verlobten oder eine einverständliche Auflösung beider Verlobten.[1]

Das Verlöbnis ist kein verbindlicher Vorvertrag und es entstehen dadurch keine weiteren rechtlichen Auswirkungen. Ein Rücktritt ist jederzeit möglich und es kann nicht auf die Einhaltung des Versprechens geklagt werden.[2]

Im Mittelalter war es notwendig, um die Hand der Tochter beim Brautvater anzuhalten. Doch mit dem romantischen Ideal von heute hat der Ursprung der Verlobung wenig zu tun. Im Mittelalter gingen Männer im heiratsfähigen Alter auf "Brautschau". Hatten sie sich für eine Frau entschieden, wurde mit dem Vater über die Mitgift verhandelt. Aus dem Handschlag entstand die Redewendung "um die Hand anhalten".

Die Verlobung selbst hat auch Einzug in das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) gefunden, wo in den Paragraphen 44 und 45 aus dem Jahr 1811 folgendes dazu steht: [3]

§ 45: Ein Eheverlöbniß oder ein vorläufiges Versprechen, sich zu ehelichen, unter was für Umständen oder Bedingungen es gegeben oder erhalten worden, zieht keine rechtliche Verbindlichkeit nach sich, weder zur Schließung der Ehe selbst, noch zur Leistung desjenigen, was auf den Fall des Rücktrittes bedungen worden ist.

§ 46: Nur bleibt dem Theile, von dessen Seite keine gegründete Ursache zu dem Rücktritte entstanden ist, der Anspruch auf den Ersatz des wirklichen Schadens vorbehalten, welchen er aus diesem Rücktritte zu leiden beweisen kann.

Noch bis 1998 war es gesetzlich vorgeschrieben, dass vor der Hochzeit das Aufgebot bestellt wurde, um öffentlich bekannt zu geben, dass zwei Personen beabsichtigen zu heiraten. Mit dem Aufgebot sollten eventuelle Hinderungsgründe, wie zum Beispiel eine schon bestehende Ehe bei einem der Verlobten, noch vor der Hochzeit aufgedeckt oder eben ausgeschlossen werden.

Der Ursprung dieser gesetzlichen Regelung fand sich im Kirchenrecht, wo es lange Zeit Pflicht von Braut und Bräutigam war, in der Kirche an drei aufeinanderfolgenden Gottesdiensten die Hochzeitsabsichten anzukündigen.

Aber auch im 19. Jahrhundert ging der ersten offiziellen Kontaktaufnahme eine Art Vorfühlen voraus, um abzuwägen, ob eine Hochzeit mit der Auserwählten möglich sei. In einer Niederschrift von Pfarrer Jakobus Gall aus dem Jahr 1856 zu einer Hochzeit in Sankt Andrä am Zicksee steht folgendes geschrieben. „Ist jemand gesonnen, seinen Sohn oder seine Tochter zu verheiraten, so schickt er einen alten Juden, der natürlich seinen Rabach dafür bekommt, oder auch irgend eine alte Sponsiererin zu den Eltern, von denen man gerne eine Braut oder einen Bräutigam hätte, und der Sendbote sucht die Sache kurz abzumachen.“[4]

Im Jahr 1863 ging der Bittmann, also der Beistand des Bräutigams, zu den Eltern der Braut, um vorzufühlen, ob denn eine Ehe möglich wäre und hat dabei folgende Worte gesprochen.

Waren es früher also eher wirtschaftliche oder gesellschaftliche Gründe für eine Verlobung und anschließende Hochzeit, so ist heutzutage doch großteils die Liebe der wahre Grund für eine Verlobung.

Der übliche Weg zur Verlobung führt auch heute noch über den guten und alten Weg des Heiratsantrages.

Den perfekten Heiratsantrag als Vorlage gibt es zum Glück nicht und der Kreativität sind somit keine Grenzen gesetzt. Doch wer kennt ihn nicht, den Klassiker unter den Heiratsanträgen? Der Mann sucht einen wunderschönen Ort aus, wo er vor seiner angebeteten Frau auf die Knie geht, die Schachtel mit dem Ring aus der Hosentasche zaubert und die magischen Worte „Willst du mich heiraten?“ spricht. Die Frau ist natürlich überrascht und sie haucht ihm ein leises „Ja, ich will“ zu, während ihr ein paar Tränen über die Wange kullern. Der Mann steht auf und es folgt ein inniger Kuss, zur Besiegelung der Verlobung.

Zurndorferinnen und Zurndorfer haben uns von magischen Orten für Heiratsanträge berichtet, die wir hier gerne wiedergeben. Zugegeben, einige dieser Orte wirken auf den ersten Blick nicht sehr romantisch, doch Romantik liegt ja bekanntlich auch im Auge des Betrachters.

Da haben wir zuerst einmal den Strand in Tunesien oder das Candlelight Dinner in einem feinen Lokal. Andere Heiratsanträge fanden zum Beispiel im Auto nach einer langen Ballnacht oder im Schlafzimmer der zukünftigen Braut statt. Heiratsanträge wurden aber auch auf den Knien vor der versammelten Familie oder auch am Telefon gestellt.

Es wurde uns aber auch von einem Heiratsantrag aus dem Jahr 1958 berichtet, der in Form eines Gedichtes vorgetragen wurde. Das Gedicht lautet wie folgt:

 

Machen wir’s den Schwalben nach,

bauen wir uns ein Nest.

Bist du lieb und brav,

so halt zu dir ich fest.

 

Andere Paare sehen das ein wenig pragmatischer und besprechen das Thema Hochzeit und Ehe einfach gemeinsam bei einem gemütlichen Abendessen, ohne großen Antrag.

Doch den perfekten Heiratsantrag muss, wie bereits zuvor geschrieben, jeder für sich selbst finden. Spezielle Zurndorfer Bräuche oder Rituale wurden uns nicht überliefert.

Als Abrundung dieses Kapitels und für nicht besonders kreative Menschen, die aber trotzdem gerne einen besonderen Heiratsantrag hätten, sei erwähnt, dass es mittlerweile in Österreich eigene Agenturen gibt, die sich um die Gestaltung des Heiratsantrages kümmern. Wie schon zuvor erwähnt, gibt es den „einen“ perfekten Heiratsantrag nicht, aber die Agentur kann bei der Suche nach dem für das jeweilige Paar passenden Heiratsantrag helfen.

Eines sei hier noch erwähnt. Auch in Zurndorf waren in den letzten Jahren nicht immer die Männer für den Heiratsantrag zuständig. Es gibt auch immer wieder Frauen, die ihren Männern Anträge machen.

Einen Korb geben

Ein Bild, das Text, ausgestaltet enthält.Automatisch generierte BeschreibungNicht immer aber wird ein Heiratsantrag von der Angebeteten angenommen. So kann es schon vorkommen, dass man beim Antrag einen Korb bekommt. Doch woher stammt der Spruch „jemandem einen Korb geben“?

Um dieses Rätsel zu lösen, muss man sich ins Mittelalter begeben. Damals war der Begriff „Durch den Korb fallen“ sehr bekannt und beschreibt die Sitte, dass ein Mädchen einem ihr nicht passenden Mann, der um ihre Gunst warb, einen Korb von ihrem Fenster herunterließ. Der Boden des Korbes wurde zuvor vom Mädchen gelockert, sodass der Mann beim Hinaufziehen des Korbes durch den Korb fiel.[5]  

Aus diesem Begriff „Durch den Korb fallen“ oder „Im Korb hängen bleiben“ entwickelte sich dann später die Redewendung „Einen Korb geben“.[6]

 

 

 

 

[1] Vgl. oesterreich.gv.at, Verlobung, 2019

[2] Vgl. oesterreich.gv.at, Verlobung, 2019

[3] Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), idF JGS Nr. 946/1811

[4] Vgl. Eine Bauernhochzeit zu St. Andrä

[5] Vgl. Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten

[6] Vgl. Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten

 

Adresse

Deutsch Jahrndorferstraße 49
2424 Zurndorf

eMail

Telefon

0664/612 90 64