Wenn sich zwei volljährige Menschen das Eheversprechen geben, dann gelten sie als verlobt. Es ist daher grundsätzlich nicht möglich, ohne Verlobung zu heiraten, weil spätestens die Anmeldung beim Standesamt (Bestellung des Aufgebotes) als Verlobung zählt.
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Deutsch Jahrndorferstraße 49
2424 Zurndorf
Telefon
0664/612 90 64