Die Trauzeugen, auch Beistände genannt, bezeugen mit ihrer Unterschrift die Eheschließung und sollten dem Brautpaar auch nach der Hochzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Bis in die 1970er Jahre war klar geregelt, wer Trauzeuge des Hochzeitspaares sein sollte. Der Taufpate, der „Göd“, war Trauzeuge und die Taufpatin, die „Godl“, war für die Küche und für das Kochen des Hochzeitsessens verantwortlich, gleich ob die Hochzeit im Haus oder im Gasthaus abgehalten wurde.
Mittlerweile orientiert sich die Auswahl der Treuzeugen nicht mehr am Verwandtschaftsgrad, sondern das Brautpaar sucht sich die Trauzeugen nach anderen Gesichtspunkten aus. So übernehmen nun immer häufiger die engsten Freunde die Rolle der Trauzeugen. Aber auch die Aufgaben haben sich verändert, denn die Trauzeugen müssen sich nicht mehr ums Essen kümmern, sondern sollen dem Brautpaar mit Rat und Tat zur Seite stehen, bei der Organisation der Hochzeit helfen und für den reibungslosen Ablauf sorgen.