1954 - Das Gerücht von Zurndorf

von Werner

Am 13. April 1937 wurde der 16-jährige Knecht Johann Weiß in einem Pferdestall seiner Dienstgeberin erhängt aufgefunden. Obwohl die Leiche nur geringe Verletzungen aufwies, wurde im Stall eine Blutlache bemerkt.

Die anschließende Tatbestandsaufnahme konnte zu keinem klaren Ergebnis geführt werden, und man nahm an, dass der Junge Selbstmord verübt hatte. Sechs Tage danach beging auch seine Mutter Selbstmord durch Erhängen, nachdem sie sich vorher geäußert hatte, sie werde den Beweis dafür liefern, dass es bei einem Erhängten nicht so viel Blut geben könne, wie dies bei ihrem Sohn der Fall war.

Da Johann Weiß seinerzeit mit dem heute 35-jährigen Johann A. bei einer Dienstgeberin beschäftigt war und ein Zeuge kurz vor der Auffindung des Johann Weiß zwischen den beiden Arbeitskollegen einen heftigen Wortwechsel vernommen haben will, wurde der ganze Fall neuerlich aufgerollt. Die Exhumierung der Leiche des Johann Weiß und die gerichtliche Obduktion wurde vorgenommen. Das Ergebnis ist noch nicht bekannt.

Gegen Johann A. wurde die Anzeige erstattet. Für das Gericht gilt ein Mord allerdings nach zwanzig Jahren als verjährt, wenn sich der Täter in der Zwischenzeit nichts hat zuschulden kommen lassen.

Quelle: BF Nr. 9; 28. Februar 1954, 24. Jahrgang